Streikrecht - ausgenutzt auf Kosten der Allgemeinheit?
Wie weit dürfen die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst und bei der Bahn gehen, um ihre Lohnforderungen durchzusetzen? Offenbar sehr weit - und schon jetzt meinen viele Bürger: zu weit. Zum Beispiel, wenn zwei Tage lang die Bahn bestreikt wird.
Und niemand wird etwas dagegen unternehmen. Zum Beispiel, um das Streikrecht im Dienste der Allgemeinheit auszusetzen. Denn eines ist in letzter Zeit klar geworden: öffentliche Einrichtungen und Verkehrsbetriebe, auf die der Bürger angewiesen ist, lassen sich problemlos bestreiken.
Ja, es gab Zeiten, in denen sich „die Bürger“ solidarisch mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der Bahn zeigten. Aber - auch das kann sich ändern.
Und niemand wird etwas dagegen unternehmen. Zum Beispiel, um das Streikrecht im Dienste der Allgemeinheit auszusetzen. Denn eines ist in letzter Zeit klar geworden: öffentliche Einrichtungen und Verkehrsbetriebe, auf die der Bürger angewiesen ist, lassen sich problemlos bestreiken.
Ja, es gab Zeiten, in denen sich „die Bürger“ solidarisch mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der Bahn zeigten. Aber - auch das kann sich ändern.
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