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Dem liberalen Geist eine Stimme geben - das ist sehpferd

Gewalt

Dies ist eine Deutschstunde, kein politischer oder juristischer Beitrag. Nachdem ich dies gesagt habe, komme ich zur Sache: Das Wort „Gewalt“ wird in Deutschland ständig missbraucht, um es in „Brutalität“ oder „Brutale Gewalt“ umzumünzen.

Was ist „Walten“?

Zunächst müssten wir mal klären, was „walten“ ist. Da fällt dem Volksmund allerdings eine, dass jemand „Schalten und Walten“ kann, wie er will. Oder um es etwas klassischer zu sagen:

Macht über etwas haben, regieren, besitzen, sich einer Sache annehmen.

Walten bedeutet also, ein Machtmittel in der Hand zu halten, also ist Gewalt das Ergebnis, das aus diesem Machtmittel erwächst.

Gewalt - ohne "gut" und "böse"

Wer jetzt sagt, „oh, das ist aber negativ“ liegt falsch. Die Gewalt über sich selbst nicht zu verlieren, sondern in allen Situationen zu behalten, ist ohne Frage positiv zu bewerten. Und im Grundgesetz steht immerhin, dass „alle Gewalt vom Volke ausgeht“, und um die Demokratie zu sichern, gibt es die „Gewaltenteilung“.

Die Ausübung von Gewalt

Naturgemäß setzt die Ausübung von Gewalt im Umgang mit Erwachsenen eine Vereinbarung voraus. Ist sie nicht vorhanden, wird die Sache brenzlig, denn dann kommt es drauf an, ob die betroffenen Personen die Ausübung von Gewalt als unerlaubten Eingriff in ihr Leben verstehen. Erst dann ist der Umstand des Übergriffs erfüllt: Du konntest weder damit rechnen, dass ein Übergriff stattfindet, noch hast du ihn als für die Situation angemessen akzeptiert, und es handelte sich auch nicht um einen Notfall oder eine Situation, in dem es einen übergeordneten Wert geht.

Faustregel: Gewalt liegt immer dann vor, wenn das Walten eines anderen ohne seine Einwilligung, ohne plausiblen Grund oder ohne eine Berechtigung eingeschränkt wird.

Beispiel Notfall: Jemand versucht, dich wiederzubeleben. Er übt Gewalt über dich aus, weil du selbst keine Einwilligung mehr geben kannst.

Beispiel übergeordneter Wert: Dein völlig betrunkener Kumpel will in sein Auto einsteigen. Täte er das, würde er sich und andere gefährden. Der übergeordnete Wert veranlasst dich, sein Walten einzuschränken:

Beispiel Akzeptanz: In einem psychologischen Seminar wird von dir ein ungewöhnliches Verhalten erwartet. Wenn du bleibst, obgleich du ohne Nacheile gehen könntest, findest du die Situation als angemessen.

Beispiel nicht damit rechnen müssen: Du gehst nach einem sehr harmonischen Date noch in seine (ihre) Wohnung. Dort angekommen sagt er/sie: „Nun leg schon deine Klamotten ab, du willst es doch auch.“ Mit dieser Wendung muss er/sie nicht rechnen: Da versucht jemand, Gewalt auszuüben.

Beispiel Zustimmung: Dein Partner möchte Sex. Wenn du nicht auf irgendeine euch beiden bekannte Weise zustimmst, ist es ein Übergriff. Das heißt, du teilst dem anderen mit, dass er jetzt und hier und für diesen Zweck bereit bist, auf den Schutz seines Körpers zu verzichten.

Das kling alles höchst kompliziert, ist aber in der Praxis wesentlich einfacher.

Ausweitung des Gewaltbegriffs auf die Befindlichkeit

Heutzutage wird oft versucht, den Begriff der „Gewalt gegen jemanden“ zu erweitern. Der Schutz des Körpers wird auf die Psyche ausgedehnt - oder sogar auf den Schutz der jeweiligen Befindlichkeit. Insbesondere im Bereich der „sexuellen Belästigung“ werden oft bereits aufdringliche Blicke, Bemerkungen über den Körper oder „flotte Sprüche“ als Gewalt ausgewiesen.

Obgleich es absolut legitim ist, seine eigenen Begriffe von dem zu haben, was akzeptabel ist und was nicht, kann dabei aber nicht pauschal von „Gewalt“ gesprochen werden.

Ich weise darauf hin, dass ich hier keine juristischen Positionen vertrete. Wer mehr über die rechtliche Lage wissen will, muss einen Rechtsanwalt befragen.

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