Die bösen Folgen der Leichtgläubigkeit einer Postfrau
Meine über alle Maßen leichtgläubige (und eigentlich unzumutbare) Postzustellerin hat offenbar allerlei Briefe mit dem Vermerk:
zurückgehen lassen. Glücklicherweise verfügen die meisten meiner Partner über eine meiner E-Mail-Adresse, die öffentlich nicht genutzt wird, und die dann zu einer Rückfrage führte.
In einem Gespräch mit dem Versender ergab sich, dass „ich nicht der Einzige“ war, dem es so erging. Die Adresse existiert, ist sogar gut ausgeschildert, aber der Zusteller blickt nicht durch. Was erneut die Frage aufwirft, welche Anforderungen die Deutsche Post eigentlich an einen Postzusteller stellt.
Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln
zurückgehen lassen. Glücklicherweise verfügen die meisten meiner Partner über eine meiner E-Mail-Adresse, die öffentlich nicht genutzt wird, und die dann zu einer Rückfrage führte.
In einem Gespräch mit dem Versender ergab sich, dass „ich nicht der Einzige“ war, dem es so erging. Die Adresse existiert, ist sogar gut ausgeschildert, aber der Zusteller blickt nicht durch. Was erneut die Frage aufwirft, welche Anforderungen die Deutsche Post eigentlich an einen Postzusteller stellt.
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