Was juristisch in Ordnung ist, muss nicht unbedingt der Informationsfreiheit dienen. Die Verleger, die im Internet gegenüber ARD und ZDF längst die absolute Macht erobert haben haben, fühlen sich durch ein
Urteil des OLG Köln im Aufwind – doch der Bürger hat dabei zunächst verloren.
Denn wer die Tagesschau-App nutzt, wird schnell, kostenlos und ausführlich informiert – das ist für viele Menschen, die sich jeden Tag in kurzer Form informieren wollen, ein unschätzbarer Vorteil. Wer dies ohne App direkt auf der Seite mancher Verleger versucht, wird hingegen immer häufiger mit unzumutbar schlechter, verwirrender und aggressiver Werbung zugeschüttet.
Und ich bin froh, dass die ARD nun Wege sucht, das Angebot aufrechtzuerhalten. Möglichkeiten dazu, so meinen die Medienexperten, gäbe es genug. Denn im Prinzip geht es darum, wie viel Audio- und Videomaterial verwendet wird und welchen Raum dabei Texte einnehmen.
Man wird sehen, wie sich die Sache entwickelt- und sie betrifft nicht nur das Gemeinschaftsprogramm der ARD, sondern auch viele Sendeanstalten der Länder, die ähnliche Informationsmedien in Form von Apps anbieten.
ttps://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-urteilt-im-Streit-ueber-Tagesschau-App-zugunsten-der-Verlage-3339074.html