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Dem liberalen Geist eine Stimme geben - das ist sehpferd

Online-Zeitungen ... mit Werbung verrammelt

Mehr als fragwürdig - erst Fragen beantworten müssen, dann lesen dürfen
Liebe Verleger,

Ihr dürft ganz sicher sein, dass ich eure Zeitungen nicht abonniere, weil ich schon eine habe. Und ich will auch keine eurer dämlichen Umfragen beantworten. Ich will einfach nur in Ruhe ein paar Meinungen einsammeln, und ich verspreche euch in die Hand: Ich kann auf eure Zeitungen gut und gerne sch… notfalls verzichten, wenn ihr eure Tore mit diesem unsäglichen Müll verrammelt.

Euer

sehpferd

Mindestlohn und Presse: Kritik nicht erwünscht

Neben vielen anderen Branchen kam der Mindestlohn auch für Verleger zur Unzeit: Den Druckmedien geht’s schlecht – und die Zusteller, das Rückgrat der Bürgerzeitungen, die auf „die Abonnierte“ setzen, bekommen nun Mindestlohn. Das verursacht seither erhebliche Mehrkosten, die sich kaum auf die Abonnenten abwälzen lassen. Also muss das fehlende Geld woanders eingespart werden.

Darf man darüber reden? Und dürfen Verleger dies anmerken? Oder dürfen nur Redakteure vermutlich höflichere Fragen an den SPD-Kanzlerkandidaten zur großen Politik stellen?

Jedenfalls ist die Presse äußert bemüht, sich über einen Vorfall bei den Lübecker Nachrichten. Dort war Herr Schulz, Kanzlerkandidat der SPD, zu Besuch. In Meedia können wir dazu über Stefanie Hauer, Geschäftsführerin der Lübecker Nachrichten, lesen:

Im Gespräch mit Martin Schulz winselte sie förmlich um Hilfe – zum Leidwesen anwesender Redakteure, die sich in stiller Fremdscham wanden.


Was lernen wir nun daraus? Erstens, dass Redakteure wichtiger und wertvoller sind als Verleger, weil sie ja den „großen politischen Durchblick“ haben. Zweitens, dass Hilfeersuchen als „winseln“ oder als „Lobbyarbeit“ abqualifiziert werden. Drittens, dass es offenbar unangemessen ist, am an der übereilten Einführung des Mindestlohns Kritik zu üben. Und außerdem, dass Redakteure eine dünne Haut haben, die sich „in stiller Fremdscham winden“ müssen.

Ach, die armen Redakteure. Demnächst habe ich Mitleid mit ihnen.

ARD-Streit: die Verleger haben gewonnen - verloren hat der Bürger

Es geht um Apps - sie sind heute oft wichtiger als Zeitung und Fernsehen
Was juristisch in Ordnung ist, muss nicht unbedingt der Informationsfreiheit dienen. Die Verleger, die im Internet gegenüber ARD und ZDF längst die absolute Macht erobert haben haben, fühlen sich durch ein Urteil des OLG Köln im Aufwind – doch der Bürger hat dabei zunächst verloren.

Denn wer die Tagesschau-App nutzt, wird schnell, kostenlos und ausführlich informiert – das ist für viele Menschen, die sich jeden Tag in kurzer Form informieren wollen, ein unschätzbarer Vorteil. Wer dies ohne App direkt auf der Seite mancher Verleger versucht, wird hingegen immer häufiger mit unzumutbar schlechter, verwirrender und aggressiver Werbung zugeschüttet.

Und ich bin froh, dass die ARD nun Wege sucht, das Angebot aufrechtzuerhalten. Möglichkeiten dazu, so meinen die Medienexperten, gäbe es genug. Denn im Prinzip geht es darum, wie viel Audio- und Videomaterial verwendet wird und welchen Raum dabei Texte einnehmen.

Man wird sehen, wie sich die Sache entwickelt- und sie betrifft nicht nur das Gemeinschaftsprogramm der ARD, sondern auch viele Sendeanstalten der Länder, die ähnliche Informationsmedien in Form von Apps anbieten.

ttps://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-urteilt-im-Streit-ueber-Tagesschau-App-zugunsten-der-Verlage-3339074.html
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