Dumme Sprüche nach dem Strafrecht beurteilen?
Die SPD will erreichen, dass „verbale sexuelle Belästigungen“ unter das Strafrecht fallen. Dazu sollen – nach einem Bericht der NZZ (1), auch bereits „obszöne Sprüche“ fallen.
Wer das einfach so liest, der wird sich denken: „Na klar, das ist nur gut und billig“.
Aber – greift der Staat hier nicht in die Privatsphäre der Bürger über? Es geht ja nicht darum, ob es moralisch verwerflich ist, dumme Zoten, unverschämte Anmachsprüche oder sonstige verbale Frechheiten abzulassen. Die Frage ist vielmehr, inwieweit staatliche Eingriffe in die Privatsphäre vertretbar sind.
Nun bin ich kein Jurist – und ich will auch keine juristische Debatte anzetteln. Aber so viel glaube ich sagen zu können: Die Schwelle, ab der ein Spruch als „obszön“ gilt, ist nur schwer zu definieren. Der Zeitgeist definiert sie einerseits, und die Person, an die eine „Obszönität“ gerichtet ist, andererseits.
Das Positionspapier der SPD will allerdings vor allem erreichen, dass „erhebliche sexuelle Belästigungen“ stärker geahndet werden. Der Text sagt nach einem Zeitungsbericht aus: (2)
Das große Drama mit Worten - doch hat es auch Sinn?
Das kling nach dem „ganz großen Drama“ – und es scheint, als sie dies bewusst so formuliert. Man macht beispielsweise gar keinen Hehl daraus, dass man offensive „Anmache“, Catcalling, verbale Gewalt und körperliche Gewalt im Zusammenhang sieht. Und man sieht in der SPD vor allem die Frauen als Opfer.
Die Frage ist letztlich, wen die SPD mit ihren neuen Vorstellungen als Wähler(innen) gewinnen will – oder ob sie eher Stimmen dabei verliert.
Und falls es um Ideologien geht: schönen Dank, SPD. Behaltet sie für euch.
Ergänzung: Die Kritik an den SPD-Vorschlägen nimmt inzwischen Fahrt auf. Und dort fällt das Wort, das ich vermieden habe: Populismus. (3)
(1) NZZ
(2) Die Zeit.
(3) Die WELT.
Wer das einfach so liest, der wird sich denken: „Na klar, das ist nur gut und billig“.
Aber – greift der Staat hier nicht in die Privatsphäre der Bürger über? Es geht ja nicht darum, ob es moralisch verwerflich ist, dumme Zoten, unverschämte Anmachsprüche oder sonstige verbale Frechheiten abzulassen. Die Frage ist vielmehr, inwieweit staatliche Eingriffe in die Privatsphäre vertretbar sind.
Nun bin ich kein Jurist – und ich will auch keine juristische Debatte anzetteln. Aber so viel glaube ich sagen zu können: Die Schwelle, ab der ein Spruch als „obszön“ gilt, ist nur schwer zu definieren. Der Zeitgeist definiert sie einerseits, und die Person, an die eine „Obszönität“ gerichtet ist, andererseits.
Das Positionspapier der SPD will allerdings vor allem erreichen, dass „erhebliche sexuelle Belästigungen“ stärker geahndet werden. Der Text sagt nach einem Zeitungsbericht aus: (2)
„Erheblich ist eine Belästigung insbesondere dann, wenn sie eine Person in ein sexuelles Geschehen einbezieht, einen erniedrigenden oder einschüchternden Charakter hat, eine gewisse Dauer hat oder wenn die betroffene Person ihr nicht auf zumutbare Weise ausweichen kann".
Das große Drama mit Worten - doch hat es auch Sinn?
Das kling nach dem „ganz großen Drama“ – und es scheint, als sie dies bewusst so formuliert. Man macht beispielsweise gar keinen Hehl daraus, dass man offensive „Anmache“, Catcalling, verbale Gewalt und körperliche Gewalt im Zusammenhang sieht. Und man sieht in der SPD vor allem die Frauen als Opfer.
Die Frage ist letztlich, wen die SPD mit ihren neuen Vorstellungen als Wähler(innen) gewinnen will – oder ob sie eher Stimmen dabei verliert.
Und falls es um Ideologien geht: schönen Dank, SPD. Behaltet sie für euch.
Ergänzung: Die Kritik an den SPD-Vorschlägen nimmt inzwischen Fahrt auf. Und dort fällt das Wort, das ich vermieden habe: Populismus. (3)
(1) NZZ
(2) Die Zeit.
(3) Die WELT.