Nachtrag zur „Ehe für Alle“
Wie will man sie sehen, die Ehe?
Rein Formal? Steht heute im BGB
Rein Formal ist sie ein Vertrag, der auf eine ganz bestimmet Weise eingegangen wird und der weitreichende Konsequenzen hat. Seine Bedeutung kann im Bürgerlichen Gesetzbuch nachgelesen werden.
Historisch – Kirche und freie Vertragsgestaltung
Die Bedingungen, zu denen die Ehe geschlossen werden konnte, wurden vor Einführung des BGB meist vom Brautvater und dem Bräutigam ausgehandelt. In der Kirche gab sich das Paar dann das berühmte „Ja-Wort“, um den Vertrag zu bestätigen und damit das bestehende Verlöbnis in eine Ehe zu wandeln. Das änderte sich erst 1847 in Deutschland.
Kulturell und literarisch
Als Ehe gilt – kulturell wie auch literarisch – nur das rechtlich wirksame Bündnis zwischen Frau und Mann. Es ist aber kaum zu erwarten, dass durch die „Ehe für Alle“ bei zukünftigen Generationen Missverständnisse entstehen.
Kirchlich – katholisch ist es am kompliziertesten
Kirchlich spricht man eher von einer „Trauung“ als von einer „Eheschließung“. Das Ritual ist heute wie gestern das Gleiche: Durch das „Ja-Wort“ wird der Vertrag auch vor der Gemeinde geschlossen. Für die katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Die römisch-katholische Kirche beharrt darauf, dass die Ehe ein „Sakrament“ sei, das von den Eheleuten gegenseitig gestiftet wird.
Und nun?
Nun änderte sich für ganz wenige ganz viel und für den Rest der Bürger, die heiraten wollen, gar nichts. Fragt sich, warum SPD, Grüne und Linkspartei dieses Riesenbrimborium dafür veranstaltet haben. Und warum manche rechtskonservative und katholisch orientierte Abgeordnete der CDU/CSU so vehement dagegen wettern. Und viel Licht fällt dabei auch auf die katholische Kirche, die zwar intern Sakramente zu verteidigen hat, sich aber nicht als Hüter der deutschen Kultur aufspielen sollte – denn genau das steht ihr nicht zu.
Rein Formal? Steht heute im BGB
Rein Formal ist sie ein Vertrag, der auf eine ganz bestimmet Weise eingegangen wird und der weitreichende Konsequenzen hat. Seine Bedeutung kann im Bürgerlichen Gesetzbuch nachgelesen werden.
Historisch – Kirche und freie Vertragsgestaltung
Die Bedingungen, zu denen die Ehe geschlossen werden konnte, wurden vor Einführung des BGB meist vom Brautvater und dem Bräutigam ausgehandelt. In der Kirche gab sich das Paar dann das berühmte „Ja-Wort“, um den Vertrag zu bestätigen und damit das bestehende Verlöbnis in eine Ehe zu wandeln. Das änderte sich erst 1847 in Deutschland.
Kulturell und literarisch
Als Ehe gilt – kulturell wie auch literarisch – nur das rechtlich wirksame Bündnis zwischen Frau und Mann. Es ist aber kaum zu erwarten, dass durch die „Ehe für Alle“ bei zukünftigen Generationen Missverständnisse entstehen.
Kirchlich – katholisch ist es am kompliziertesten
Kirchlich spricht man eher von einer „Trauung“ als von einer „Eheschließung“. Das Ritual ist heute wie gestern das Gleiche: Durch das „Ja-Wort“ wird der Vertrag auch vor der Gemeinde geschlossen. Für die katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Die römisch-katholische Kirche beharrt darauf, dass die Ehe ein „Sakrament“ sei, das von den Eheleuten gegenseitig gestiftet wird.
Und nun?
Nun änderte sich für ganz wenige ganz viel und für den Rest der Bürger, die heiraten wollen, gar nichts. Fragt sich, warum SPD, Grüne und Linkspartei dieses Riesenbrimborium dafür veranstaltet haben. Und warum manche rechtskonservative und katholisch orientierte Abgeordnete der CDU/CSU so vehement dagegen wettern. Und viel Licht fällt dabei auch auf die katholische Kirche, die zwar intern Sakramente zu verteidigen hat, sich aber nicht als Hüter der deutschen Kultur aufspielen sollte – denn genau das steht ihr nicht zu.
Comments
Display comments as Linear | Threaded